Die wichtige Rolle der Frauenvertreterin im Bewerbungsprozess
Der Terminkalender von Sibylle Sacher kann in manchen Wochen sehr voll sein. Sie begleitet Bewerbungsgespräche, studiert im Vorfeld die Lebensläufe der Bewerber: innen, sieht sich die Struktur der einstellenden Abteilung an und holt Informationen zu Gehaltsmöglichkeiten ein. Nach einem Erstgespräch gibt sie ihre Empfehlung ab: Bei gleicher Eignung und einem geringeren Frauen- als Männeranteil in der Abteilung darf sie Bewerberinnen gegenüber Bewerbern den Vorzug geben. Dies regelt das Berliner Landesgleichstellungsgesetz. Nach finaler Entscheidung wird sie nochmals einbezogen und verfügt über ein Vetorecht – sollte sie die Grundsätze der Gleichstellung als nicht erfüllt sehen.